Neue Corona-Lockerungen

SV Innerstetal e.V.
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Neue Corona-Lockerungen

Wir sind der SVI!
Veröffentlicht von AK in Verein · 1 Juni 2021
Die Corona-Lage entspannt sich aktuell, somit möchte Euch das Vorstandsteam heute einige Informationen für den Start der sportlichen Aktivitäten übermitteln!

Der Landkreis hat im Amtsblatt Nr. 25 vom 01.06.2021 die Unterschreitung des Schwellenwertes „50“ bei der 7-Tage-Inzidenz und damit einhergehend die Aufhebung vorheriger Schutzmaßnahmen bekanntgegeben.
Ab dem 02. Juni 2021, 00:00 Uhr sind somit im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel die Schutzmaßnahmen der §§ 2 bis 16a der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die auf einen Inzidenzwert von „mehr als 35 aber nicht mehr als 50“ bezogen sind, anzuwenden. Näheres kann dem angehängten Amtsblatt-PDF entnommen werden.

Auf Grundlage und unter Beachtung dieser Schutzmaßnahmen ist Sport ab 02. Juni möglich!

In unserer angehängten Corona-Übersicht findet Ihr Informationen zu den geltenden Regeln zur sportlichen Betätigung im Freien wie in geschlossenen Räumen auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung (für alle, die sich die Paragraphen im Wortlaut durchlesen wollen).
Bitte seht es uns nach, dass wir nicht alle diese Paragraphen der Verordnung im Detail so in unser PDF zusammenfassen konnten, dass die ganze Verordnung in einer einfachen Grafik steckt - wir haben uns Mühe gegeben - weitere Hinweise findet Ihr daher in den drei Bildern zur Stufenregelung für einen Inzidenzwert kleiner 35, Inzidenzwert 35 bis 50 und Inzidenzwert größer 50, zu finden auf diesen Seiten des Landes Niedersachsen.

Zu beachten für Lockerungen:
Zu beachten ist für alle Übersichten, dass nicht die Tagesinzidenz für sich maßgeblich ist!
Der Landkreis legt den Zeitpunkt fest, ab dem die jeweiligen Schutzmaßnahmen bei Unterschreiten des in der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegten Wertes nicht mehr gelten.
Voraussetzung für diese Feststellung ist, dass die 7-Tage-Indizidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen den festgelegten Wert unterschreitet. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen gelten dann ab dem übernächsten Tag nach dem Ablauf des Fünftagesabschnitts nicht mehr.

Zu beachten für Verschärfungen:
Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz die 50 überschreitet, treten am übernächsten Tag Verschärfungen in Kraft.

Lest Euch bitte alle Dokumente durch, damit Ihr in Bezug auf Personenanzahl, Personenzusammensetzung, … für die möglichen sportlichen Aktivitäten informiert seid – teilweise sind auch negative Corona-Tests Voraussetzung für sportliche Betätigung in der Gruppe!

Die Spartenleiterinnen und Spartenleiter und der Spielausschuss sind durch den Vorstand per E-Mail informiert worden und werden die Maßnahmen für ihre Sparten berücksichtigen.
Wir ersuchen alle Mitglieder, die geltenden Regeln bei sportlicher Betätigung jederzeit einzuhalten und danken allen vorab für ihr Verständnis und ihre aktive Unterstützung!
Bei Fragen steht das Vorstandsteam gern zur Verfügung!



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