Sport und Corona | Hygienekonzept

SV Innerstetal e.V.
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Sport und Corona | Hygienekonzept

Wir sind der SVI!
Veröffentlicht von AK in Corona · 20 Oktober 2020
Laut niedersächsischer Corona-Verordnung (09.10.2020) ist die Sportausübung in einer Gruppe mit bis zu 60 Personen (bisher 50 Personen) zulässig, daher kann der Pflichtspielbetrieb ab 01. September 2020 wieder starten konnte. Bis zum Start des Pflichtspielbetriebes konnten Freundschaftsspiele ausgetragen werden.

Bedeutung für den Fußball
Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen ist mit unbegrenzter Personenzahl wieder erlaubt. Inzwischen dürfen auch Sporthallen wieder genutzt werden. In Gruppen bis maximal 60 Personen darf nun wieder mit Kontakt trainiert werden, die Abstandsregeln sind somit für diese Gruppe aufgehoben. Die hierfür notwendige Dokumentation der Kontaktdaten stellt dabei trotz der größeren Gruppen sicher, dass mögliche Infektionsketten dennoch nachvollzogen werden können.

Duschen/Umkleiden
Für Personen, die bereits zuvor als Gruppe von bis zu 60 Personen gemeinsam Sport betrieben haben bzw. diesen betreiben wollen, gilt die Abstandsregelung in diesen Räumlichkeiten nicht, sodass diese auch in voller Mannschaftszahl vor und nach dem Training/Spiel von diesen Gruppen benutzt werden können.

Zuschauer
Grundsätzlich sind Zuschauer erlaubt. Allerdings ist unabhängig von der Zahl der Zuschauenden ein Hygienekonzept zu erstellen. Bis zu 50 stehende Zuschauer dürfen unter konsequenter Einhaltung der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen bei den Spielen zusehen. Das Anbieten und der Konsum von alkoholischen Getränken sind bis zu einer Zuschauerzahl von 500 Personen zulässig. Liegt die Zahl der Zuschauer bei mehr als 50, so ist das Zuschauen für alle Zuschauer ausschließlich sitzend zulässig. In die Personengruppe der Zuschauer zählen alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 60er Gruppe aktiver Sportler) fallen. Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung des Landes Niedersachsen nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen ordnungsrechtlich definiert sind. Bei mehr als 500 Zuschauenden bedarf es der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes und alkoholische Getränke dürfen weder angeboten noch konsumiert werden.

Hygienekonzept
Unter "Verein\Downloads" steht ein Hygiene-Konzept für alle Mitglieder und Besucher unserer Sportstätten zur Verfügung!



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