Corona-Lockerungen

SV Innerstetal e.V.
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Corona-Lockerungen

Wir sind der SVI!
Veröffentlicht von AK in Verein · 11 März 2021
Liebe Mitglieder,

durch die Samtgemeinde Baddeckenstedt wurden wir am 10.03.2021 über folgende Änderungen zu den Corona-Einschränkungen informiert:
"Seit 10.03.2021 ist Vereinssport in den Sporthallen und auf den Außenanlagen wieder möglich. Der Landkreis Wolfenbüttel und die Bürgermeister der Stadt, der Samt- und Einheitsgemeinden haben sich gestern auf diesen Schritt verständigt.
Laut neuer Corona-Verordnung gilt:
  • Vereinssport mit max. fünf Personen aus zwei Haushalten ist zulässig.
  • Duschen und Umkleidekabinen dürfen nicht genutzt werden.
  • In Geräteräumen ist das Abstandsgebot einzuhalten.
Vormittags werden die Sporthallen für den Schulsport benötigt, der an den Schulen nach den Vorgaben des Rahmenhygieneplans für Schulen in Niedersachsen eingeschränkt durchgeführt werden kann.
Die neue Verordnung ermöglicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahren auch Gruppensport unter freiem Himmel. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche in festen Gruppen können auf öffentlichen und privaten Sportanlagen für ein gemeinsames Training zusammenkommen. Maximal zwei Betreuungspersonen können die Gruppe begleiten. Auch hier gilt das Abstandsgebot in den Geräteräumen.
Duschen und Umkleiden können hier ebenfalls nicht genutzt werden!
Weiterhin gilt:
Die aktuell Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist zu befolgen! Dazu gehört neben dem Abstandsgebot und den Hygienemaßnahmen u.a. auch weiterhin die Dokumentation der anwesenden Personen.
Wichtig ist, dass die anliegende Anwesenheitsliste - wie auch schon vor dem erneuten Lockdown - unbedingt komplett, das heißt auch mit Telefon-/Handynummer, vom Übungsleiter (der bei der Samtgemeinde gemeldet wurde), auszufüllen ist und innerhalb einer Woche an die Verwaltung weitergeleitet wird. Nur so können im Corona-Fall Infektionsketten nachvollzogen werden.
Die Listen werden nach Ablauf von 3 Wochen vernichtet."


REGELUNG FÜR SVI-SPORTAKTIVITÄTEN, BETRACHTETER ZEITRAUM: 08.03. – 21.03.  

Vereinssport in seiner gewohnten Form ist weiterhin nicht möglich und immer abhängig vom aktuellen Inzidenzwert!

Aktueller Inzidenzwert: LINK (Land Niedersachsen)

Auch nach der Öffnung der Hallen und Außenanlagen müssen wir die aktuell gültige Corona-Verordnung zugrunde legen, nach der zum jetzigen Zeitpunkt bei einem Inzidenzwert von 50 – 100 Vereinssport nur mit fünf Personen aus max. zwei Haushalten möglich ist für:
  • Tennis (unter Beachtung der Corona-Verordnung)
  • Pétanque (unter Beachtung der Corona-Verordnung)
  • Fußball: Torwart-Training (Ein Torhüter und ein Trainer unter Beachtung der Corona-Verordnung auf einem Platz)
  • Fußball: Individualtraining (Ein Spieler und ein Trainer unter Beachtung der Corona-Verordnung auf einem Platz)
  • Fußball-Jugend bis 14 Jahren: 20 Kinder oder Jugendliche in festen Gruppen unter freiem Himmel + zwei Betreuer
  • Hallensport: fünf Personen aus max. zwei Haushalten

Die Spartenleiter sind durch den Vorstand parallel per Mail über die aktuelle Lage informiert und können unter Beachtung der Corona-Verordnung im Zeitraum 08.03. – 21.03. individuelle Planungen für die jeweilige Sparte treffen.

Sportheime bleiben weiterhin geschlossen, Duschen und Umkleidekabinen dürfen nicht genutzt werden! Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist zu befolgen!

Eine Anwesenheitsliste für jeden Hallen-Termin (DOWNLOAD) ist vom Übungsleiter unbedingt vollständig ausgefüllt an die Gemeinde weiterzuleiten!
Eine Anwesenheitsliste für jeden Sportplatz-Termin (DOWNLOAD) ist vom Übungsleiter unbedingt vollständig ausgefüllt im Sportheim zu hinterlegen und parallel in Kopie (Foto, Scan, …) an hauptsportwart@sv-innerstetal.de zu schicken.

Bitte haltet Euch an alle Vorgaben, bei Fragen stehen wir Euch gern zur Verfügung!

Beste Grüße
Das Vorstandsteam



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